Was muss ich tun?

Sprechen Sie zuerst mit der Klassenleitung bzw. Fachlehrern. Diese werden Sie beraten und gegebenenfalls an Beratungslehrer / Schulpsychologe verweisen.


Für Bayern ist die Vorgehensweise wie folgt geregelt:

 

Die konkreten Schritte bei einem Verdacht auf Lese- Rechtschreibstörung und Hinweise für die Ausstellung des Attestes finden Sie hier:

 

Schulberatung Bayern / LRS-Vorgehen.


Bei Kostenübernahme durch das Jugendamt kann der Förderstart nach verbindlicher Mitteilung und/oder dem Vorliegen des endgültigen Bescheides (und je nach verfügbaren Plätzen) festgelegt werden.

Für Privatzahler besteht gegebenenfalls auch eine Wartezeiten.

Rufen sie einfach an!

 

Zur Förderung bringen sie ihr Kind nach Altdorf. Alternativ ist -nach Absprache- das Training bei ihnen zuhause absprechbar. Für diese Bequemlichkeit (Zeit- und Benzinersparnis) fällt eine Pauschale als Eigenzahlung an. Das Jugendamt übernimmt diese Kosten nicht!


Eingliederungshilfe

nach SGB VIII §35a  Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2

Sie benötigen ein Gutachten eines Kinder/Jugendpsychiaters*1 oder eine Testung der Schulpsychologin. 

 

Dieser stellt fest: "... die seelische Gesundheit ihres Kindes weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand ab und daher ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten."

Das ist die Grundlage, damit das Jugendamt ihr Kind zum Personenkreis gemäß SGB VIII / 35a zuordnen kann.
Sie haben dann gute Voraussetzungen auf die Kostenübernahme.


Sie stellen mit diesem Gutachten beim Landratsamt (Amt für Familie und Jugend) einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Sie haben Anspruch auf Eigenauswahl des Therapeuten
(SGB VIII §§ 5 und 36a).

 

Das Jugendamt wird weitere Unterlagen (z.B. Schulstellungnahme) anfordern und i.d. Regel einen persönlichen Termin mit ihnen und dem Kind ausmachen.

 

Derzeit arbeiten wir mit den Jugendämtern Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt (ERH nur Einzelfallentscheidungen) und der Stadt Nürnberg (Gebiet N-Ost) zusammen.

 

 

Ansprechpartner in Lauf (Link)

 

 

Lkr. Nürnberger Land: Amt für Familie und Jugend Tel.: (09123)950-6444

siehe auch: Leistungen der Eingliederungshilfe SGB XII §52, §53

siehe auch: häufig diagnostizierte Anpassungsstörungen ICD-10 F43.
siehe auch: Dauer des Genehmigungsverfahrens bei Eingliederungshilfe (5.) / Infos bzgl. Schulbegleitung 

*1

Quelle: https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/ministerielle-bekanntmachungen/eingliederungshilfen.php

 

 

Die Entscheidung über Art und Ausgestaltung der Hilfe nach § 35a SGB VIII bzw. § 41 i.V.m. § 35a SGB VIII liegt gemäß dem Hilfeplanverfahren und der Steuerungsverantwortung (§§ 36 und 36a SGB VIII) ausschließlich in der Verantwortung des Jugendamtes. Dabei sollen die beteiligten Kinder und Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen, die Erziehungsberechtigten sowie das soziale Umfeld beim Entscheidungsprozess berücksichtigt bzw. einbezogen werden. Die Beobachtungen, Erfahrungen und das Handlungspotential des sozialen Umfeldes, z. B. des Kindergartens oder der Schule sind dabei unverzichtbar. Das Jugendamt hat zu entscheiden, welche Informationen, Berichte, Gutachten angesichts der bereits vorliegenden Informationen noch einzuholen sind, um im Einzelfall eine abschließende Beurteilung erstellen zu können. Hierbei sind insbesondere dann ausführliche psychiatrische Gutachten entbehrlich, wenn qualifizierte/ausreichende gutachterliche Stellungnahmen, z. B. durch eine in § 35a Absatz 1a SGB VIII genannte Fachkraft einer beteiligten Erziehungsberatungsstelle, bereits vorliegen. Erscheinen Hilfen nach § 35a SGB Vlll erforderlich, soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplanes nach § 36 SGB Vlll im Regelfall ein Arzt, der über besondere. Erfahrungen mit Behinderten verfügt, mitwirken.


Nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf und lassen sie sich über die Fördermöglichkeiten beraten!

 

Tel.: 09187-4109691 oder per E-Mail  info(at)lerntrainer.eu


Hilfe bei Depressionen

  • Telefonseelsorge: anonyme, kostenlose Beratung rund um die Uhr
    Tel. (0800) 111 0 111 oder (0800) 111 0 222
  • Kinder- und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer":
    kostenlose Beratung von Mo bis Sa, 14 bis 20 Uhr, Tel. 116 111
    Elterntelefon: Mo bis Fr, 9 bis 11 Uhr sowie Di und Do, 17 bis 19 Uhr
    Tel. (0800) 111 05 50
  • Info-Telefon der Deutschen Depressionshilfe:
    Mo, Di und Do, 13 bis 17 Uhr sowie Mi und Fr, 8.30 bis 12.30 Uhr
    Tel. (0800) 33 44 533.
    Die Deutsche Depressionshilfe bietet einen Selbsttest sowie eine Übersicht zu regionalen Angeboten.
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Krankenkassen: 116 117
  • Ambulanz der psychiatrischen Abteilung einer Klinik vor Ort (z.B. in Erlangen)
    - in jedem Fall von Suizidgedanken

    Vielen Dank, dass sie als Angehöriger die Sorgen und Ängste ernst nehmen!