(als Elternteil)
Sprechen Sie zuerst mit der Klassenleitung bzw. Fachlehrerschaft für Deutsch / Mathematik. Sie wird Sie beraten und gegebenenfalls an die BeratungslehrerIn / SchulpsychologIn verweisen.
Für Bayern ist die Vorgehensweise wie folgt geregelt:
Die konkreten Schritte bei einem Verdacht auf Lese- Rechtschreibstörung und Hinweise für die Ausstellung des Attestes finden Sie hier:
Bei Kostenübernahme durch das Jugendamt kann der tatsächliche Förderstart erst nach dem Vorliegen des Bescheides festgelegt werden.
Dies liegt an der sehr unterschiedlich langen Bearbeitungszeit im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren.
Als PrivatzahlerIn erfragen Sie bitte die Wartezeit unverbindlich.
Rufen Sie einfach an!
Ein Kinderpsychologe/in oder Schulpsycholog/in testet ihr Kind (Teilhabediagnostik).
Wenn diese/r feststellt, dass die seelische Gesundheit Ihres Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht, oder dieser Fall ohne Fördermaßnahmen eintreten wird (und somit eine weitere Teilhabe am Schulunterricht und somit an der Gesellschaft gefährdet ist), wird ihr Kind zum Personenkreis gemäß o.g. Paragrafen zuzuordnen, dann haben Sie eine realistische Chance auf die Kostenübernahme.
Sie stellen mit diesem Attest beim Landratsamt (Amt für Familie und Jugend) einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Sie haben Anspruch auf Eigenauswahl des Therapeuten (SGB VIII §§ 5 und 36 Abs. 1 Satz 4). Geben Sie die Adresse Ihres/r Wahl-Therapeuten/in auf dem Antrag an.
Derzeit arbeiten wir mit den Landratsämtern Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt (ERH nur Einzelfallentscheidungen) und der Stadt Nürnberg (Gebiet N-Ost) zusammen.
Link: Fachkräfte Lkr. Nürnberger Land, zentrale Rufnummer (09123)950-6444
siehe auch: Leistungen der Eingliederungshilfe SGB XII §52, §53
siehe auch: häufig diagnostizierte Anpassungsstörungen ICD-10 F43.
siehe auch: Dauer des Genehmigungsverfahrens bei Eingliederungshilfe (5.) / Infos bzgl.
Schulbegleitung
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich über unsere Fördermöglichkeiten beraten!
Tel.: 09187-4109691 oder per E-Mail info(at)lerntrainer.eu